Jeuck
Festservice GbR
Hinter
Lotzenhaus
8
65620
Waldbrunn-Ellar
Phone
06436 63 50 - Fax 06436 83 96
www.jeuck-festservice.de
mail:
info@jeuck-festservice.de
Steuernr.
030 332 00133
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand
01.01.2011
1.
Allgemeines, Angebote und Vertrag
Unsere
Angebote sind freibleibend. Die vereinbarten Preise
gelten grundsätzlich für eine Mietdauer von 5 Kalendertagen
(Grundmiete). Ausnahmen bilden gesondert vereinbarte
Pauschalen sowie spezielle Tagespreise. Ab dem 6.
Tag erhöht sich die Grundmiete täglich um 20 %.
Alle
Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der derzeit
gültigen gesetzlichen MwSt. Sollte durch eine verspätete
Rückgabe ein nachweisbar höherer Schaden entstehen,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Schaden
zu ersetzen. Mit einer über den vorstehenden Zeitpunkt
hinausgehenden Mietdauer muss der Auftragnehmer
ausdrücklich einverstanden sein.
Verträge
werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen.
Mündliche/telefonische Aufträge werden mit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen.
Erst nach Eingang der vom Kunden gegengezeichneten
Auftragsbestätigung ist die Jeuck Festservice GbR
zur Auslieferung der Waren verpflichtet.
2.
Zahlungsbedingungen
Der
Mietpreis ist bei Übergabe bzw. Abholung des Mietgegenstandes
gem. getroffener Vereinbarung ausnahmslos in bar
zu entrichten. Bei einem Auftragswert ab € 200,-
ist bei schriftlicher Auftragserteilung eine Vorauszahlung
von 20 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
Der Auftragnehmer hat im Falle des Zahlungsverzugs
ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
In diesem Falle kann er insbesondere auch bei schriftlicher
Auftragsbestätigung sofort von dem Vertrag zurücktreten.
Die Auftragsbestätigung muss nach Erhalt binnen
7 Tagen unterschrieben bei uns eingehen. Andernfalls
sind die angegebenen Preise und Leistungen unverbindlich!
3.
Haftung und Reklamation
Der
Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit
und Mangelfreiheit zu prüfen. Der Kunde haftet für
alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur
Rückgabe entstehen. Bei Verlust oder Bruch werden
diese in Rechnung gestellt.
Vermietetes
Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc.)
darf nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä.
beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe
durch den Kunden restlos zu entfernen. Bei der Verleihung
der Tischwäsche und Hussen ist die Reinigung bereits
im Mietpreis enthalten.
Bei
verschmutztem Geschirr, Gläsern und Besteck werden
pauschal 5 cent pro Geschirrteil erhoben und auf
der Rechnung ausgewiesen - ausgenommen sind Willybecher,
Bierseidel und PC Becher. Speisereste sind grob
vom Geschirr zu entfernen. Bei Übergabe der Ware
wird ein schriftliches Übergabeprotokoll gefertigt,
das von Seiten des Kunden zu unterzeichnen ist.
Die Ordnungsmäßigkeit und Vollzähligkeit der gelieferten
Ware ist vom Kunden sofort zu überprüfen. Mit dem
unterzeichnen des Übergabeprotokoll wird die Ordnungsmäßigkeit
sowie Vollzähligkeit der Lieferung bestätigt. Spätere
Reklamationen sind ausgeschlossen. Sollte im Falle
einer Anlieferung kein Unterschriftsberechtigter
vor Ort sein, so gilt dieses als stilles Einverständnis
zur Richtigkeit der Lieferung. Reklamationen sind
dann generell ausgeschlossen.
4.
Lieferbedingungen
Die
vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, setzen die
Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Die Stornierung eines Auftrags ist nur in begründeten
Fällen möglich. Transportkosten/Anlieferung gehen
grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Abholung durch
den Mieter versteht sich grundsätzlich ohne Aufpreis.
Die Anwesenheit des Mieters oder die Stellung eines
geeigneten Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt
sowie die Gewährleistung der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit
zur vertragsgemäßen Auslieferung des gemieteten
Mobiliars muss gewährleistet sein.
Die
vereinbarten Preise bei der Verleihung von Festzelten
setzen grundsätzlich geeignete Bodenverhältnisse
und Anfahrtsmöglichkeiten von Seiten des Auftragnehmers
voraus. Bei Nichtbeachtung und somit Unmöglichkeit
der Lieferung bzw. Vermietung hat der Auftraggeber
Schadenersatz entsprechend den Bestimmungen des
BGB leisten. Falls nach dem Zeltaufbau eine Abnahme
seitens des Bauamtes auf Grund der Größe des Zeltes
erforderlich sein sollte, so geht dies zu Lasten
des Auftraggebers. Der Mieter sollte sich vorab
beraten lassen. Hat der Auftraggeber durch eine
etwaige verspätete Lieferung des Mietgegenstandes
einen nachweisbaren Schaden, so muss der Auftragnehmer
nur dann Ersatz leisten, wenn ihn an der Verzögerung
ein Verschulden trifft. In Fällen höherer Gewalt
sowie bei einem Verkehrsunfall ist ein Schadenersatz
ausgeschlossen. In allen Fällen eines möglichen
Schadenersatzes ist dieser auf den vereinbarten
Mietpreis begrenzt. Ein darüber hinausgehender Schaden
ist ausgeschlossen. Sämtliche Vereinbarungen sind
schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden,
Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Der Auftraggeber erhält die vorstehenden Bedingungen
bereits mit Abgabe des schriftlichen Angebotes.
5. Stornierung Der Mieter kann den Mietvertrag nach
der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen.
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach
Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten
zu zahlen: 1. 20% des Nettomietpreises zzgl. der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis
20 Arbeitstage vor Mietbeginn. 2. 50% des Nettomietpreises
zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen.
6.
Vereinbarungen für Zelte
Partyzelte
sind grundsätzlich mit PVC-Planen ausgestattet.
Die Planen sind schwer entflammbar nach DIN B1.
Das Bekleben der Zeltplanen und des Gestänges ist
verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter
die anfallenden Kosten für die Neubeschaffung berechnet.
Unsere Zelte sind nicht schneelasttauglich. Der
Kunde hat bei entsprechenden Wetterverhältnissen
für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Wasser
bzw. Eis zu sorgen. Bei starkem Wind ist die Zelthalle
ringsum zu verschließen. Beauftragt uns der Mieter
im Schadensfalle mit der Schadenbeseitigung, hat
er die erforderlichen Kosten bei Durchführung der
Schadensbeseitigung sofort zu entrichten.
Beim
Auf- und Abbau der Zelte muss stets ein Richtmeister
unsererseits vor Ort sein, der mit 26,00 Euro pro
Stunde ab Auf- bzw. Abbaubeginn berechnet wird.
Für einen kompletten Auf- und Abbau durch die Jeuck
Festservice GbR wird je nach Gegebenheit und Zeltgröße
eine Pauschale vereinbart. Beim Aufbau durch einen
Richtmeister sind die geleisteten Stunden sowohl
beim Auf- als auch beim Abbau vom Kunden gegen zu
zeichnen. Ausnahme: Sollte ein Zeltbauer/Richtmeister
vom Kunden gestellt werden können, darf das Zelt
auch ohne Richtmeister der Jeuck Festservice GbR
aufgebaut werden. In diesem Fall berechnen wir pro
Zelt eine Durchsichtspauschale von 20 Euro. Unvollständige/beschädigte
Zelte werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Der jeweils angegebene Komplettpreis für den Auf-
und Abbau bei Zelten gilt nur bei ebenen Bodenverhältnissen
und Anfahrtsmöglichkeit für schwere LKW bis zum
Aufbauort. Sollte eine direkte Anfahrt nicht möglich
sein oder ein Ausgleich des Bodens erfolgen, wird
eine Pauschale je nach Aufwand berechnet. Der Kunde
wird gebeten, darauf hin zu weisen oder muss eine
Vorabbesichtigung vereinbaren. Für die Baustellen
ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Er
hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ober- und
unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel und sonstige
Hindernisse vor Baubeginn entfernt werden oder uns
vor Baubeginn schriftliche Unterlagen vorzulegen,
aus denen der genaue Verlauf unterirdischer Hindernisse
ersichtlich ist.
Für
Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Mieterpflichten
entstehen, haftet allein der Mieter. Die zur Befestigung
nötigen Erdnägel haben eine Mindestlänge von 80
cm. Der Kunde muss ausdrücklich darauf hinweisen,
wenn eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich
ist. Ist eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich,
muss mit Schwerlastboden oder Dübel gearbeitet werden.
Der Mehraufwand dafür wird entsprechend in Rechnung
gestellt. Werden die Zelte entgegen unseren Anweisungen
ohne eine ordnungsgemäße Befestigung aufgebaut,
entfällt jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber
der Festservice Jeuck GbR. Der Kunde trägt das alleinige
Risiko und die Verantwortung für alle Schäden, die
aufgrund unsachgemäßer Befestigung entstehen.
Ab
einer gewissen Zeltgröße muss eine bauamtliche Abnahme
erfolgen (je Bundesland verschieden!). Der Mieter
ist zuständig für diese Abnahme und trägt auch die
damit verbundenen Kosten. Während der gesamten Vermietdauer
geht das Zelt in den Besitz des Mieters über. Der
Mieter kann für die Risiken Wind, Sturm, Wasser,
Schnee, Feuer oder höhere Gewalt auf Wunsch eine
Versicherung bei der Jeuck Festservice GbR abschließen,
die je nach gewünschtem Umfang berechnet wird. Sollte
ein Zelt als "Küchenzelt" genutzt werden, muss dies
vorher von der Festservice Jeuck GbR genehmigt werden.
Eine Endreinigung je nach Aufwand wird dann entsprechend
berechnet!
Beim
Kauf eines gebrauchten Zeltes gilt grundsätzlich
die Vereinbarung: "Gekauft wie gesehen". Eine spätere
Reklamation ist nicht möglich.
7.
Abbildungen/Fotos
Fotos
in unseren Katalogen und Internetseiten können von
der Wirklichkeit abweichen. Farbunterschiede werden
nicht ausgeschlossen.
8.
Urheberrecht/Copyright
Sämtliche
Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich
geschützt. Manche Fotos wurden uns mit ausdrücklicher
Genehmigung der jeweiligen Firmen zur Verfügung
gestellt und fallen unter deren Copyright!. Jegliche
unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck
oder Vervielfältigung werden gerichtlich verfolgt.
9.
Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben
die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame
Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.
10.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist der Sitz der Jeuck Festservice GbR. Gerichtsstand
für Lieferung und Leistung ist Limburg/Lahn.