Impressum - AGB´s

Jeuck Festservice GbR

Hinter Lotzenhaus 8

65620 Waldbrunn-Ellar

Phone 06436 63 50 - Fax 06436 83 96

www.jeuck-festservice.de

mail: info@jeuck-festservice.de

Steuernr. 030 332 00133

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2011

1. Allgemeines, Angebote und Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten grundsätzlich für eine Mietdauer von 5 Kalendertagen (Grundmiete). Ausnahmen bilden gesondert vereinbarte Pauschalen sowie spezielle Tagespreise. Ab dem 6. Tag erhöht sich die Grundmiete täglich um 20 %.

Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt. Sollte durch eine verspätete Rückgabe ein nachweisbar höherer Schaden entstehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Mit einer über den vorstehenden Zeitpunkt hinausgehenden Mietdauer muss der Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden sein.

Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Mündliche/telefonische Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Erst nach Eingang der vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist die Jeuck Festservice GbR zur Auslieferung der Waren verpflichtet.

2. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist bei Übergabe bzw. Abholung des Mietgegenstandes gem. getroffener Vereinbarung ausnahmslos in bar zu entrichten. Bei einem Auftragswert ab € 200,- ist bei schriftlicher Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 20 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Auftragnehmer hat im Falle des Zahlungsverzugs ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Falle kann er insbesondere auch bei schriftlicher Auftragsbestätigung sofort von dem Vertrag zurücktreten. Die Auftragsbestätigung muss nach Erhalt binnen 7 Tagen unterschrieben bei uns eingehen. Andernfalls sind die angegebenen Preise und Leistungen unverbindlich!

3. Haftung und Reklamation

Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe entstehen. Bei Verlust oder Bruch werden diese in Rechnung gestellt.

Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc.) darf nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe durch den Kunden restlos zu entfernen. Bei der Verleihung der Tischwäsche und Hussen ist die Reinigung bereits im Mietpreis enthalten.

Bei verschmutztem Geschirr, Gläsern und Besteck werden pauschal 5 cent pro Geschirrteil erhoben und auf der Rechnung ausgewiesen - ausgenommen sind Willybecher, Bierseidel und PC Becher. Speisereste sind grob vom Geschirr zu entfernen. Bei Übergabe der Ware wird ein schriftliches Übergabeprotokoll gefertigt, das von Seiten des Kunden zu unterzeichnen ist. Die Ordnungsmäßigkeit und Vollzähligkeit der gelieferten Ware ist vom Kunden sofort zu überprüfen. Mit dem unterzeichnen des Übergabeprotokoll wird die Ordnungsmäßigkeit sowie Vollzähligkeit der Lieferung bestätigt. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Sollte im Falle einer Anlieferung kein Unterschriftsberechtigter vor Ort sein, so gilt dieses als stilles Einverständnis zur Richtigkeit der Lieferung. Reklamationen sind dann generell ausgeschlossen.

4. Lieferbedingungen

Die vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, setzen die Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Stornierung eines Auftrags ist nur in begründeten Fällen möglich. Transportkosten/Anlieferung gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Abholung durch den Mieter versteht sich grundsätzlich ohne Aufpreis. Die Anwesenheit des Mieters oder die Stellung eines geeigneten Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt sowie die Gewährleistung der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit zur vertragsgemäßen Auslieferung des gemieteten Mobiliars muss gewährleistet sein.

Die vereinbarten Preise bei der Verleihung von Festzelten setzen grundsätzlich geeignete Bodenverhältnisse und Anfahrtsmöglichkeiten von Seiten des Auftragnehmers voraus. Bei Nichtbeachtung und somit Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Vermietung hat der Auftraggeber Schadenersatz entsprechend den Bestimmungen des BGB leisten. Falls nach dem Zeltaufbau eine Abnahme seitens des Bauamtes auf Grund der Größe des Zeltes erforderlich sein sollte, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Der Mieter sollte sich vorab beraten lassen. Hat der Auftraggeber durch eine etwaige verspätete Lieferung des Mietgegenstandes einen nachweisbaren Schaden, so muss der Auftragnehmer nur dann Ersatz leisten, wenn ihn an der Verzögerung ein Verschulden trifft. In Fällen höherer Gewalt sowie bei einem Verkehrsunfall ist ein Schadenersatz ausgeschlossen. In allen Fällen eines möglichen Schadenersatzes ist dieser auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Ein darüber hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Der Auftraggeber erhält die vorstehenden Bedingungen bereits mit Abgabe des schriftlichen Angebotes. 5. Stornierung Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen: 1. 20% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn. 2. 50% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

6. Vereinbarungen für Zelte

Partyzelte sind grundsätzlich mit PVC-Planen ausgestattet. Die Planen sind schwer entflammbar nach DIN B1. Das Bekleben der Zeltplanen und des Gestänges ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter die anfallenden Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Unsere Zelte sind nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat bei entsprechenden Wetterverhältnissen für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Wasser bzw. Eis zu sorgen. Bei starkem Wind ist die Zelthalle ringsum zu verschließen. Beauftragt uns der Mieter im Schadensfalle mit der Schadenbeseitigung, hat er die erforderlichen Kosten bei Durchführung der Schadensbeseitigung sofort zu entrichten.

Beim Auf- und Abbau der Zelte muss stets ein Richtmeister unsererseits vor Ort sein, der mit 26,00 Euro pro Stunde ab Auf- bzw. Abbaubeginn berechnet wird. Für einen kompletten Auf- und Abbau durch die Jeuck Festservice GbR wird je nach Gegebenheit und Zeltgröße eine Pauschale vereinbart. Beim Aufbau durch einen Richtmeister sind die geleisteten Stunden sowohl beim Auf- als auch beim Abbau vom Kunden gegen zu zeichnen. Ausnahme: Sollte ein Zeltbauer/Richtmeister vom Kunden gestellt werden können, darf das Zelt auch ohne Richtmeister der Jeuck Festservice GbR aufgebaut werden. In diesem Fall berechnen wir pro Zelt eine Durchsichtspauschale von 20 Euro. Unvollständige/beschädigte Zelte werden entsprechend in Rechnung gestellt. Der jeweils angegebene Komplettpreis für den Auf- und Abbau bei Zelten gilt nur bei ebenen Bodenverhältnissen und Anfahrtsmöglichkeit für schwere LKW bis zum Aufbauort. Sollte eine direkte Anfahrt nicht möglich sein oder ein Ausgleich des Bodens erfolgen, wird eine Pauschale je nach Aufwand berechnet. Der Kunde wird gebeten, darauf hin zu weisen oder muss eine Vorabbesichtigung vereinbaren. Für die Baustellen ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ober- und unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel und sonstige Hindernisse vor Baubeginn entfernt werden oder uns vor Baubeginn schriftliche Unterlagen vorzulegen, aus denen der genaue Verlauf unterirdischer Hindernisse ersichtlich ist.

Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Mieterpflichten entstehen, haftet allein der Mieter. Die zur Befestigung nötigen Erdnägel haben eine Mindestlänge von 80 cm. Der Kunde muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich ist. Ist eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich, muss mit Schwerlastboden oder Dübel gearbeitet werden. Der Mehraufwand dafür wird entsprechend in Rechnung gestellt. Werden die Zelte entgegen unseren Anweisungen ohne eine ordnungsgemäße Befestigung aufgebaut, entfällt jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der Festservice Jeuck GbR. Der Kunde trägt das alleinige Risiko und die Verantwortung für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Befestigung entstehen.

Ab einer gewissen Zeltgröße muss eine bauamtliche Abnahme erfolgen (je Bundesland verschieden!). Der Mieter ist zuständig für diese Abnahme und trägt auch die damit verbundenen Kosten. Während der gesamten Vermietdauer geht das Zelt in den Besitz des Mieters über. Der Mieter kann für die Risiken Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer oder höhere Gewalt auf Wunsch eine Versicherung bei der Jeuck Festservice GbR abschließen, die je nach gewünschtem Umfang berechnet wird. Sollte ein Zelt als "Küchenzelt" genutzt werden, muss dies vorher von der Festservice Jeuck GbR genehmigt werden. Eine Endreinigung je nach Aufwand wird dann entsprechend berechnet!

Beim Kauf eines gebrauchten Zeltes gilt grundsätzlich die Vereinbarung: "Gekauft wie gesehen". Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

7. Abbildungen/Fotos

Fotos in unseren Katalogen und Internetseiten können von der Wirklichkeit abweichen. Farbunterschiede werden nicht ausgeschlossen.

8. Urheberrecht/Copyright

Sämtliche Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich geschützt. Manche Fotos wurden uns mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Firmen zur Verfügung gestellt und fallen unter deren Copyright!. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung werden gerichtlich verfolgt.

9. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Jeuck Festservice GbR. Gerichtsstand für Lieferung und Leistung ist Limburg/Lahn.